Was ist die Spekulationsfrist bei Aktien?

Zuletzt aktualisiert: 28.02.2023
Sebastian Steyer
Autor:
Sebastian Steyer
Ratgeber
CFD & Trading
Erfahrung
23 Jahre

Wissenswertes über die Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer besteuert Spekulationsgeschäfte (Einkommenssteuergesetz § 23). Spekulationsgeschäfte sind private Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Ertrag und die Kapitalrückzahlung nicht feststehen. Wirtschaftsgüter werden innerhalb einer bestimmten Frist (Spekulationsfrist) verkauft.

Gibt es eine Spekulationssteuer auf Aktien, wenn Sie bei nextmarkets handeln? Seit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 zählen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien nicht mehr zu den Erträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften, sondern zu den Erträgen aus Kapitalvermögen.

Die Gewinne aus Wertpapiergeschäften werden unabhängig von der Haltedauer als Kapitalerträge erfasst.

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Spekulationsfrist Aktien: Überblick

Heutzutage unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Aktien der Abgeltungssteuer. Für die meisten Anleger ist dies sehr positiv: Denn der individuelle Einkommensteuersatz kann in Deutschland sehr hoch sein: Je nach Einkommen beträgt er bis zu 45 %.

Kapitalerträge werden hingegen häufig deutlich niedriger besteuert. Denn die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 %. Dazu kommen gegebenenfalls noch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Genauere Informationen erhält man bei seinem Steuerberater.

Wichtig ist jedenfalls, dass Kapitalerträge durch den Gesetzgeber privilegiert sind. Aus diesem Grund ist es auch sehr attraktiv, mit Aktien zu handeln. Besonders einfach funktioniert dies, wenn man sich für einen guten Broker wie nextmarkets entscheiden. So bieten wir Ihnen zum Beispiel sehr faire Handelskonditionen und ein großes Handelsangebot. Profitieren Sie außerdem von unserem Schulungsangebot.

Spekulationssteuer Aktien - wichtige Änderungen mit Einführung der Abgeltungssteuer

Bei vielen Anlegern, die bei nextmarkets traden, sind Aktien bzw. Aktien-CFD als langfristiges Investment gefragt. Denn zumeist liegen die daraus erzielten Einkünfte trotz Kursschwankungen deutlich über den potenziellen Zinserträgen bei Sparbriefen und Festgeldern. Anleger mussten sich bis Ende 2008 mit der früheren Spekulationssteuer auf Aktien auseinandersetzen. Seit dem 1. Januar 2009 haben sich mit der Einführung der Abgeltungssteuer auf Aktienerträge und Aktienfonds in der Besteuerung der Einkünfte aus diesen Anlageklassen aber wichtige Änderungen ergeben.

Die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen ist eine der wichtigsten Änderungen durch die Einführung der Abgeltungssteuer. Waren die Gewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr vorher steuerfrei, so unterliegen sie nunmehr vollständig der Besteuerung. Die zuvor gültige Freigrenze von 512 Euro pro Person ist ebenfalls entfallen. Seit 2009 müssen Spekulationsgewinne ferner nicht mehr in der Steuererklärung aufgeführt werden. Der Steuerabzug erfolgt stattdessen durch die Bank oder den Broker. Diese führen eine Überweisung an das Finanzamt durch.

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Aktien Spekulationsfrist - seit 2009 müssen alle Veräußerungsgewinne versteuert werden

Seit dem 1. Januar 2009 entfällt die Aktien Spekulationsfrist. Ab diesem Zeitpunkt sind somit alle erzielten Veräußerungsgewinne zu versteuern. Es erfolgt keine Differenzierung nach der Haltedauer mehr und auch die Freigrenze wurde mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 aufgehoben.

Diese neue Rechtslage kann sich vor allem auf langfristig orientierte Investoren nachteilig auswirken, wenn diese Wertpapiere für die Altersvorsorge halten und die Kursgewinne den überwiegenden Teil der Rendite ausmachen. Allerdings werden Wertpapiere, die bis zum 31. Dezember 2008 erworben wurden, noch nach dem alten Recht versteuert. In diesem Fall hat die alte Spekulationssteuer auf Aktien also noch Gültigkeit.

Hinweis: Die Abgeltungssteuer fällt nicht bei einer Schenkung an. Allerdings muss der Schenkende die Übertragung der Papiere gegenüber dem Finanzamt eindeutig als Schenkung angeben. Anderenfalls muss die Bank die Steuer abführen, da sie von einem Verkauf der Aktien ausgeht.

Aktien Steuer Spekulationsfrist - Versteuerung mit persönlichem Steuersatz nicht mehr nötig

Bei der Versteuerung der Veräußerungsgewinne gibt es eine weitere Änderung. Anleger mussten diese früher in ihrer Steuererklärung angeben und mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern, sofern die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen war und die Freigrenze überschritten wurde. Diese Erträge werden nach der Einführung der Abgeltungssteuer nunmehr auch pauschal mit 25 Prozent Abgeltungssteuer und einem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent belegt.

Zusätzlich muss Kirchensteuer gezahlt werden, wenn eine Konfession vorliegt. Insbesondere für Menschen mit einem hohen persönlichen Steuersatz kann die neue Regelung lukrativ sein. Weil diese Personen Kursgewinne zuvor mit bis zu 45 Prozent versteuern mussten, ist der Wegfall der alten Spekulationssteuer auf Aktien (Was sind Aktien?) und die Einführung der neuen Abgeltungssteuer hier sogar eine richtige Ersparnis.

Tipp: Pro Person und Jahr sind 801 Euro steuerfrei. Anleger können bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag stellen. Übrigens gilt die Abgeltungssteuer nicht nur für Dividenden und Kursgewinne, sondern ebenso für die Zinsen von Fest- und Tagesgeldern.

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Spekulationsfrist Aktien: Abgeltungssteuer, das First-in-First-out Prinzip

Die einjährige Aktien Steuer Spekulationsfrist für Kursgewinne aus Wertpapieren wurde mit der Umsetzung der neuen Abgeltungssteuer hinfällig. Die Erträge sind unabhängig von ihrer Haltedauer der Abgeltungssteuer zuzuordnen. Die Besteuerungsgrundlage ergibt sich aus der Formel „Verkaufserlös minus Einstandspreise“. Wenn ein Anleger Aktien zu unterschiedlichen Zeiten kauft, stellt sich die Frage, welche der bezahlten Einstandsaufwendungen für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage genutzt wird.

An dieser Stelle kommt das First-in-First-out Prinzip zum Einsatz. Aus steuerlicher Sicht gelten danach immer die Papiere als zuerst verkauft, die ein Anleger auch zuerst erworben hatte. Anleger können aus diesem Prinzip Vorteile ziehen, wenn sie geschickt agieren.

Hierzu ein Beispiel: Sie möchten 250 Ihrer Aktien verkaufen. 200 Aktien kauften Sie im Jahr 2008, also vor der Einführung der Abgeltungssteuer. Ein Jahr später kauften Sie weitere 100 Aktien. Dementsprechend können Sie 200 Aktien steuerfrei und 50 nach dem Abgeltungssteuersatz veräußern.

Fakten-Check

Die Spekulationssteuer auf Aktien (Spekulationsfrist) entfällt seit dem 1.01.2009. Alle ab diesem Zeitpunkt erzielten Veräußerungsgewinne sind somit komplett zu versteuern. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde auch die Freigrenze von 512 Euro pro Person aufgehoben.

  • Veräußerungsgewinne müssen seit Anfang 2009 mit der Einführung der Abgeltungssteuer komplett versteuert werden.
  • Spekulationsfrist Aktien: Die Abgeltungssteuer ist häufig niedriger als der persönliche Einkommensteuersatz
  • Darum ist der Handel mit Aktien sehr attraktiv
  • Wertpapiere, die bis zum 31.12.2008 erworben wurden, werden noch nach altem Recht versteuert.
  • Die Spekulationsfrist hat für die „Alt-Wertpapiere“ also weiterhin Bestand.
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Spekulationssteuer Aktien berechnen

So können Sie die Spekulationssteuer Aktien berechnen: Angenommen, Sie leben in Bayern und sind kirchensteuerpflichtig. Somit müssen Sie 8 Prozent Kirchensteuer zahlen. Im vorigen Jahr konnten Sie Aktiengewinne per App für Aktien erzielen und erhalten zusätzlich Kapitalerträge durch Zinsen auf dem Tagesgeldkonto.

Der beim Trading (Was ist Trading?) erwirtschaftete Betrag beläuft sich auf 880 Euro. Den Freistellungsauftrag haben Sie bei der Bank eingereicht. Von dem Kapitalertrag wird der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro abgezogen. Es bleibt ein restlicher zu versteuernder Kapitalertrag von 79 Euro.

Die Abgeltungssteuer hierauf beträgt 19,36 Euro (24,51 %). Zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 1,06 Euro (1,348 %) und der Kirchensteuer von 1,54 Euro (1,961 %) ergibt sich eine Abgeltungssteuer von insgesamt 21,96 Euro.

Hinweis: In den kommenden Jahren wird, laut Koalitionsvertrag das Steuerrecht für Kapitalerträge wieder überarbeitet. Welche Auswirkungen dies auf die Anleger haben wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.

Spekulationssteuer Aktien wie hoch?

Der Abgeltungssteuersatz beträgt generell 25 Prozent. Er ist festgeschrieben und richtet sich nicht nach den Steuerklassen. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und die Kirchensteuer, deren Höhe vom Bundesland und der Konfession abhängt, kommen noch hinzu. Also sind die Trading Steuern bzw. die Spekulationssteuer auf Aktien wie hoch? Der Abgeltungssteuersatz bewegt sich damit zwischen 26 und 28 Prozent.

In Bezug auf das Thema Spekulationssteuer Aktien platziert sich Deutschland mit 25 Prozent im europäischen Mittelfeld. Das Modell findet auch in anderen Ländern Anwendung. So beträgt die Steuer in Polen 19 Prozent, in Finnland 28 Prozent, in Schweden 30 Prozent und in Österreich ebenfalls 25 Prozent.

Für eine Bewertung des Steuermodells ist aber mehr die Bemessungsgrundlage ausschlaggebend. Es macht einen großen Unterschied, ob in Deutschland alle Kapitaleinkünfte mit 25 Prozent Abgeltungssteuer versehen werden, oder ob Anleger, wie in Österreich, 25 Prozent Steuern auf Aktien Dividenden und Zinsen zahlen müssen.

Spekulationsfrist Aktien vor 2009

Durch das Steuerentlastungsgesetz vom 24. März 1999 wurde vormals die Spekulationsfrist Aktien vor 2009 von sechs Monaten auf zwölf Monate erweitert. Veräußerte ein Steuerpflichtiger seine Aktien innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb, war der Spekulationsgewinn nach dem EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2 einkommensteuerpflichtig. Der Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes (Abschluss des Kaufvertrages) war für die Fristberechnung maßgeblich.

Der Spekulationsgewinn bei Aktien konnte aus der Gegenüberstellung der Anschaffungskosten und den Anschaffungsnebenkosten, weiteren Werbungskosten, den Veräußerungskosten und dem Veräußerungserlös ermittelt werden. Die Freigrenze belief sich auf 512 Euro. Gewinne von weniger als 512 Euro waren dementsprechend steuerfrei.

Wurde die Freigrenze überschritten, war der ganze Gewinn steuerpflichtig. Spekulationsgewinne waren ab 2001 dann nur noch zur Hälfte zu besteuern (Halbeinkünfteverfahren). Das bedeutet, dass sich auch Verluste nur noch zur Hälfte auswirkten. Jedoch konnten Verluste vor dem 1. Januar 2001 weiterhin in ganzer Höhe abgezogen werden.

Spekulationsfrist Aktien: Aktien und Abgeltungssteuer ab dem 1. Januar 2009

Teilweise trifft die Abgeltungssteuer, die die Spekulationssteuer auf Aktien und andere Wertpapiere ersetzt, die Anleger mit steuerlichen Mehrbelastungen. Investmenterträge, Dividenden und Zinsen, aber auch sämtliche Spekulationsgewinne zb durch den CFD Handel bei nextmarekts von seit 2009 angeschafften Wertpapieren sind danach mit einem Steuersatz von 25 Prozent sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer zu versteuern.

Im Jahr 2009 wurde das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Dazu lesen Sie in den nachfolgenden Punkten mehr. Darüber hinaus wird seit 2009 der Abzug von Verlusten aus der Veräußerung von Aktien auf Gewinne aus Aktienverkäufen beschränkt.

Das bedeutet für Anleger, die Aktien kaufen und verkaufen, dass sie einen Verlust hier nicht mehr mit anderen Spekulationsgeschäften kombinieren können. Zuletzt wurde auch der Werbungskostenabzug begrenzt. Danach laufen die gezahlten Zinsen bei Privatanlegern mit fremdfinanzierten Anlageprodukten ab dem Jahr 2009 steuerlich ins Leere, weil der Abzug der Werbungskosten auch bei der Wahl einer freiwilligen Veranlagung nicht möglich ist.

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Spekulationssteuer Aktien: Halbeinkünfteverfahren für die Besteuerung von Dividenden

Wie funktionierte die Spekulationssteuer Aktien? Das Halbeinkünfteverfahren wurde im Jahr 2002 für die Besteuerung von Dividenden ins Leben gerufen. Es wurde eingeführt, weil Anleger die Körperschaftssteuer, die die Firmen auf die Erträge an das Finanzamt abführen mussten, steuerlich nicht mehr absetzen konnten. Nach diesem Halbeinkünfteverfahren waren Dividendenerträge, die Anleger durch den Besitz von Aktien erzielten, nur noch zur Hälfte steuerpflichtig. Gleichermaßen waren aber auch die Werbungskosten, die mit den Erträgen in Verbindung standen, nur noch zur Hälfte absetzbar.

Anleger konnten in Bezug auf die Spekulationssteuer auf Aktien Dividendenerträge jedoch weiterhin auf das Freistellungsvolumen anrechnen. Die Anrechnung erfolgte dabei ebenfalls nur mit der halben Dividendensumme. Wenn der Freistellungsauftrag ausgeschöpft war, mussten die Dividendenerträge, die darüber hinausgingen, im Halbeinkünfteverfahren versteuert werden.

Auch bei der Besteuerung von Ausschüttungen aus Aktienfonds griff das Halbeinkünfteverfahren. Der Grund: Diese wurden größtenteils ebenfalls aus den Dividendenerträgen der in einem Fonds vorhandenen Aktien erzielt.

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Spekulationssteuer auf Aktien: Halbeinkünfteverfahren entfällt seit 2009

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer am 1. Januar 2009 wurde auch das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Damit sind Dividendenerträge und Erträge aus Aktienfonds in vollem Umfang und nicht mehr nur zur Hälfte steuerpflichtig. Natürlich wirkt sich dies auf die Gesamtrendite der Aktienanlage eines Anlegers aus.

Insbesondere Aktien mit hohen Dividendenrenditen sowie Aktienfonds, die sich auf diese Werte spezialisieren, sind durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens für Anleger damit weniger interessant geworden. Dies gilt vor allem für große Unternehmen (Blue Chips), die am Markt etabliert sind und kontinuierlich hohe Gewinne erzielen.

Seit Januar 2009 werden die Erträge aus Dividenden pauschal mit 25 Prozent Aktien Spekulationssteuer bzw. Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (wenn zutreffend) versteuert. Der Abzug der Steuern erfolgt direkt nach der Auszahlung der Gewinne durch die Bank. Das heißt, dass diese das Geld automatisch an das zuständige Finanzamt abführt.

Behandlung von Kursverlusten und die Möglichkeiten zur Verrechnung

Bei Verlusten, zu denen es bei dem Verkauf von Aktien kommt, welche nach dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, gilt: Die Verluste können nicht mit anderen positiven Erträgen aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Dividenden oder Zinsen, die ab 2009 ebenfalls der neuen Spekulationssteuer auf Aktien bzw. Abgeltungssteuer unterliegen) verrechnet werden, sondern nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen. Verluste aus anderen ab 2009 erworbenen Wertpapieren (zum Beispiel Fonds Verluste) lassen sich hingegen in derselben Einkunftsart mit Dividenden- und Zinserträgen sowie Kursgewinnen ohne Beschränkung ausgleichen.

Für die sogenannten Altverluste (Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften), die vor 2009 erzielt wurden, galt übrigens eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2013. Sie konnten bis zu diesem Zeitpunkt vorgetragen und mit künftigen Erträgen verrechnet werden (mit Ausnahme von Dividenden- und Zinserträgen). Die Verlustrealisierung musste von der Finanzbehörde zum 31. Dezember 2008 dokumentiert werden, um die Regelung nutzen zu können.

Spekulationsfrist Aktien - mit dem Freistellungsauftrag Steuern sparen

Der sogenannte Freistellungsauftrag kann dazu verwendet werden, den Betrag bei Aktiengewinnen zu senken, auf den Anleger die Abgeltungssteuer zahlen müssen. Alle steuerpflichtigen Personen haben die Möglichkeit, jährlich Sparerträge bis zu 801 Euro unversteuert zu bekommen. Ehepaare können entsprechenden einen Freibetrag in Höhe von 1.602 Euro nutzen.

Damit sich Anleger diesen Freibetrag, der auch als Sparerpauschbetrag bezeichnet wird, anrechnen lassen können, müssen sie der jeweiligen Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Anschließend wird bei Gewinngutschriften auf dem Depot solange keine Spekulationssteuer auf Aktien (Abgeltungssteuer) abgeführt, bis der Höchstbetrag erreicht ist.

Der Freibetrag muss im Übrigen nicht vollständig für eine einzige Anlageform genutzt werden. Es ist auch möglich, diesen auf mehrere Anlagekonten bzw. Banken zu verteilen. Ein Anleger könnte zum Beispiel 601 Euro bei seinem Depotkonto sowie Zinserträge von 200 Euro bei seinem Festgeldkonto von den Steuern befreien lassen. Eheleuten steht entsprechend ein höherer Gesamtbetrag zur Verfügung.

Schon gewusst?

Anleger, die Verluste bei Aktiengeschäften erzielt haben, können diese verrechnen. Die Verluste werden bei der Berechnung der Abgeltungssteuer berücksichtigt. Je mehr Verluste entstanden sind, desto geringer fällt der Gewinn aus und desto weniger Steuern müssen automatisch gezahlt werden.

  • Gewinne und Verluste können verrechnet werden.
  • Verluste aus Aktiengeschäften können dabei aber nur mit Aktiengewinnen ausgeglichen werden.
  • Verluste aus anderen Wertpapiergeschäften lassen sich hingegen mit allen übrigen Ertragsanlagen, welche abgeltungssteuerpflichtig sind, verrechnen.

Aktien Spekulationssteuer Deutschland - Welche Zukunft hat die Abgeltungssteuer hierzulande?

Wird es auch in Zukunft eine Aktien Spekulationssteuer für Deutschland oder Daytrading Steuern geben? Ohnehin fragen sich viele Aktionäre bereits, welche Steuern auf Aktien zukünftig wohl noch erhoben werden. Es kann jedoch nur spekuliert werden, ob es weitere Steuern und neue Regelungen geben wird.

In Deutschland werden aktuell noch nicht bei allen Transaktionen Steuern erhoben, aber beispielsweise wird durchaus auch eine Devisenhandel Steuer fällig. In Großbritannien ist dies anders. Dort soll die sogenannte Stempelsteuer auf alle Aktienkäufe und -verkäufe anfallen. Die Steuer soll zur Vermeidung des Hochfrequenzhandels beitragen.

Wenn ein Anleger zum Beispiel sehr oft Aktien mit hohen Volumina kauft und wieder verkauft, so müsste er entsprechend hohe Steuern beim Daytrading darauf zahlen. Während die einen eine stärkere Besteuerung in Deutschland fordern, schlagen andere vor, die Steuer nicht mit 25 Prozent pauschal zu berechnen. Demnach sollten Kapitalerträge wie alle Einnahmen behandelt werden. Wer mit Aktien hohe Gewinne erzielt, müsste wahrscheinlich viel mehr als 25 Prozent Steuern zahlen. Das Gleiche würde dann auch auf Gewinne

Abgeltungssteuer umgehen - Ist das möglich?

Die Spekulationssteuer auf Aktien bzw. auf Aktiengewinne kann die Rendite deutlich verringern. Wer auf der Suche nach Lösungsmöglichkeiten zur Umstrukturierung des eigenen Depots ist, kann sich hierbei professionell unterstützen lassen. Es gilt, nach Möglichkeiten zu suchen, um die dauerhafte Steuerfreiheit für die Erträge zu erhalten. Die fondsgebundene Lebensversicherung ist zum Beispiel ein bewährtes Konzept, deren Versicherungsmantel bei der Abgeltungssteuer unter anderem folgende Steuervorteile ermöglicht:

  • Stundung der Abgeltungssteuer auf realisierte Kursgewinne
  • Stundung der Abgeltungssteuer auf Dividenden- und Zinserträge
  • Steuervergünstigungen bei Vererbung

Gleichermaßen kann eine professionelle Vermögensverwaltung die Fonds managen, so dass Volatilität und Schwankungen minimiert und interessante Renditen erwartet werden können. Über die Anlage- und Steuersparmöglichkeiten sowie die eventuell damit verbundenen Risiken sollten sich Anleger im Vorfeld stets gut informieren.

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Fazit: Aktiengewinne versteuern über die Abgeltungssteuer

Seit 2009 gilt in Deutschland eine neue Spekulationssteuer auf Aktien – die Abgeltungssteuer. Unabhängig von der Höhe der Einnahmen beträgt diese Steuer pauschal 25 Prozent. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag erhoben. Weiterhin fällt eine Kirchensteuer an, wenn der Anleger Mitglied der Kirche ist. In ihrer bisherigen Form gilt die Steuer nicht mehr.

Damit verbunden ist auch die sogenannte Spekulationsfrist weggefallen. Die heutige Steuer wird unabhängig davon erhoben, wie lange die Positionen gehalten werden. Ein Vorteil für Anleger: Online-Broker (Was ist Online-Broker?) und Banken ziehen die Steuer unmittelbar von den erzielten Gewinnen ab.

Um den Steuerfreibetrag bzw. Sparerpauschbetrag geltend zu machen, der jedem Steuerpflichtigen zusteht, muss der Bank ein Freistellung erteilt werden. Anleger sollten bedenken, dass nextmarkets die Steuern nicht abführt. In diesem Fall sind die Gewinne aus Aktien bzw. Aktien-CFD in der Steuererklärung anzugeben.

In den kommenden Jahren soll das Steuerrecht für Kapitalerträge erneut überarbeitet werden. Inwiefern sich dies auf die Abgeltungssteuer auswirkt, bleibt abzuwarten.

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