Steuern auf Trading Gewinne in Deutschland

Zuletzt aktualisiert: 30.04.2019
Paul Pleus
Autor:
Paul Pleus
Ratgeber
CFD & Trading
Erfahrung
> 25 Jahre

Deutsche Trader müssen die Gewinne, die sie im Wertpapierhandel erzielen, grundsätzlich versteuern. Ganz gleich, ob es sich um einen Broker oder eine Depotbank mit Sitz in Deutschland oder einen ausländischen Anbieter wie nextmarkets handelt, der Fiskus veranschlagt das sogenannte „Welteinkommen“.

Die gute Seite der Sache: Steuern auf Trading Gewinne in Deutschland zu veranschlagen und abzuführen ist nicht kompliziert. Und zu viel gezahlte Trading Steuern kann man sich durchaus zurückholen. Wir erklären, worauf Trader achten müssen.

Trading Steuern: Wie werden sie berechnet?

Anders bei als Angestellten, die eine Einkommenssteuer abführen, kommt bei Tradern eine andere Berechnungsgrundlage zur Anwendung. Sie handeln mit Kapital und zahlen daher die sogenannte Abgeltungssteuer. Die früher als Kapitalertragssteuer bezeichnete Abgabe ist inzwischen fix und bei 25 % des Gewinns gedeckelt.

Trader mit sehr gutem Einkommen aus dem Börsenhandel zahlen also im Vergleich geringere Steuern beim Trading als ein Angestellter mit vergleichbaren Einkünften. Für alle, die nur nebenbei traden, gerade erst einsteigen oder geringe Gewinne machen, kommen überdies nicht immer die vollen 25 % zur Anwendung, sondern eine Veranschlagung nach dem persönlichen Steuersatz.

In jedem Fall wird zusätzlich zur Abgeltungssteuer der Solidaritätszuschlag berechnet, der 5,5 % der Steuersumme ausmacht, und auch die Kirchensteuer muss ein Trader von seinen Einkünften aus dem Wertpapierhandel abführen.

Trading Steuern Deutschland

Unabhängig davon, ob der eigene Broker in Deutschland oder irgendwo im Ausland sitzt, müssen Trading Steuern in Deutschland abgeführt werden. Die Art und Weise, wie die Trading Steuern entrichtet werden, unterscheidet sich jedoch erheblich. Eine deutsche Depotbank oder ein Online Broker mit Sitz in Deutschland führt bei jeder Transaktion umgehend die Abgeltungssteuer von 25 % in voller Höhe ab.

Dazu sind deutsche Finanzdienstleister gesetzlich verpflichtet, der Trader muss sich um nichts kümmern. Was man auf jeden Fall tun sollte: dem Finanzdienstleister eine Freistellungsauftrag erteilen. So bleibt der Freibetrag von 801 Euro zunächst steuerfrei, auf alles, was darüber hinausgeht, führt der Broker Trading Steuern ab. Trader dürfen allerdings verschiedene Anbieter nutzen und jedem von ihnen einen eigenen Freistellungsauftrag erteilen.

Der Vorteil an der automatischen Abführung von Trading Steuern in Deutschland ist, dass besonders Einsteiger sich zunächst nicht mit der Steuerfrage befassen müssen. Dafür sind die abgezogenen Beträge allerdings sofort weg und können nicht mehr über das Steuerjahr hinweg reinvestiert werden.

Steuern beim Trading: die Freibeträge

Das Gute an der Veranschlagung von Trading Steuern ist, dass es auch hier Freibeträge gibt, die Trader nutzen können. So bleiben Einnahmen aus dem Börsenhandel bis zu Beträgen von 9.000 Euro steuerfrei. Bei Gewinnen, die darüber liegen, wird die volle Höhe der Abgeltungssteuer eigentlich erst bei Gewinnen in Höhe ab 70.000 Euro fällig.

Nur: wer seine Handelsaktivitäten über einen deutschen Broker abwickelt, zahlt zunächst 25 %. Es lohnt sich deshalb, bei der Steuererklärung die zu viel gezahlten Trading Steuern zurück zu holen.

Dazu muss die sogenannte Anlag KAP mit eingereicht werden. Dies setzt eine „Günstigerprüfung“ in Gang. Das heißt, nun wird noch einmal durchgerechnet, welche Beträge der Trader tatsächlich hätte abführen müssen. Das lohnt sich, sofern man keinen Freistellungsauftrag erteilt hat oder nur geringe Gewinne von maximal 9.000 Euro gemacht hat. Aber auch Trader, die zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt waren, sind im Vorteil – ihnen wird ein steuermindernder Altersentlastungsbetrag eingeräumt.

Bei Brokern im Ausland traden

Mit der Entscheidung für einen ausländischen Broker wie nextmarkets entgeht der Trader nicht der Verpflichtung, Trading Steuern abzuführen. Anders gehandhabt wird die tatsächliche Versteuerung, denn der ausländische Anbieter führt die Abgeltungssteuer nicht automatisch ab.

Der Trader muss sich um die Versteuerung am Ende des Jahres selbst kümmern. Das bringt einige Vorteile mit sich. So stehen die Summen, die ein Broker im Inland sofort abziehen würde, für die gesamte Dauer des Steuerjahres zur Verfügung. Anstatt für Trading Steuern in Höhe von 25 % abgeführt zu werden, können diese Beträge reinvestiert werden.

Die erhöhte Liquidität kann einem Trader mehr Möglichkeiten und weitere Chancen im Wertpapierhandel eröffnen. Außerdem kann die Zahlung bis zu 18 Monate hintangestellt werden. In diesem Fall muss der Trader jedoch sicher stellen, dass bei Fälligkeit genug Kapital vorhanden ist, um anfallende Trading Steuern zahlen zu können. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass auch Gewinne die bei nextmarkets durch den Handel von CFD erzielt werden genauso versteuert werden müssen, wie Gewinne die bei einem deutschen Broker beim Wertpapierhandel.

Fakten-Check

nextmarkets unterstützt seine Trader mit umfassenden Informationen und Schulungen, damit Sie im Börsenhandel Ihre Kenntnisse vertiefen können. Nicht nur zum Börsenhandel, auch zu Themen wie der Besteuerung der Renditen sollte sich ein Trader beizeiten informieren. Daher bietet nextmarkets seinen Tradern verschiedene Mittel zur Weiterbildung.

  • Traden mit der kompetenten Begleitung der nextmarkets Coaches
  • Erste Schritte im Wertpapierhandel machen mit dem Musterdepot
  • Die Video-Schulungen der nextmarkets Trading School nutzen

Beispielrechnung Trading und Steuern

Wer nebenher ein wenig tradet, muss sich nicht den Kopf zerbrechen über die Trading Steuern, aber wie sieht es aus mit allen, die bereits vom Börsenhandel leben? Seit 2018 steht Tradern der Grundfreibetrag von 9.000 Euro zu, dazu kommt der Sparpauschbetrag von 801 Euro. Sofern ein Trader verheiratet ist und der Lebenspartner nicht berufstätig, wird dieser Freibetrag von 9.801 Euro verdoppelt.

Alles, was über den Freibetrag hinausgeht, muss versteuert werden. Die vollen 25 % der Abgeltungssteuer fallen jedoch erst bei jährlichen Einnahmen von mindestens 70.000 Euro an. Hinzu kommen der Soli, also 5,5 % auf den Steuerbetrag, und Kirchensteuer.

Und so gestaltet sich die Berechnung der Trading Steuern für einen alleinstehenden Trader mit 40.000 Euro jährlichem Gewinn:

  • 40.000 Euro abzüglich Sparerfreibetrag von 801 Euro = 39.199 Euro
  • 39.199 Euro abzüglich der Abgeltungssteuer von 9.799,75 Euro und des Solidaritätszuschlags von  538,98 Euro = 28.860,27 Euro
  • Die Trading Steuern betragen 10.338,73 Euro

Nicht immer fallen 25 % Steuern an!

Im Einzelfall müssen Trader nicht in jedem Fall die volle Abgeltungssteuer entrichten. Denn wer nur nebenbei tradet und in geringem Umfang, möglicherweise hauptberuflich ein anderes Einkommen hat, kann in der Regel den persönlichen Steuersatz zur Anwendung bringen.

Besonders bei verheirateten Berufstätigen lässt sich so noch einiges an Trading Steuern sparen. Auch die Freibeträge sollten Trader in vollem Umfang ausschöpfen. Zwar führt ein Broker in Deutschland oder eine deutsche Depotbank die Höchstbeträge der Abgeltungssteuer als Quellsteuer ab, aber im Zuge der Steuererklärung kann man dies korrigieren. Wer seinen Steuerberater darauf aufmerksam macht, kann mithilfe der Anlage KAP die zu viel gezahlten Trading Steuern erfolgreich zurückfordern.

Online Trading Steuern: auch die Verluste angeben!

Da man seine Online Trading Steuern gewissenhaft abführen muss, darf man als Trader auch die erlittenen Verluste von den Einnahmen abziehen und so die Steuerlast verringern. Wichtig dabei: die Verluste müssen nachweisbar sein. Dann gestaltet sich die Berechnung der Trading Steuern in der Gestalt, dass etwa bei einem jährlichen Gewinn von 25.000 Euro und Verlusten von 6.000 Euro nur 19.000 Euro versteuert werden müssen.

Deutsche Depotbanken oder Online-Broker erledigen auch dies für ihre Trader. Wer sein Wertpapierdepot bei einer Bank führt, muss lediglich beachten, dass nur Verluste und Gewinne aus demselben Geschäftsbereich gegeneinander aufgerechnet werden. Tradingverluste können also nicht mit Gewinnen aus einer anderen Anlage, etwa einem Tagesgeldkonto, verrechnet werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt für Trader, die möglicherweise noch zum Jahresende ihren Broker wechseln möchten, ist die Mitnahme der Verluste zum neuen Anbieter. Die Verluste müssen beim Depotwechsel zusammen mit noch vorhandenen Wertpapieren und Guthaben transferiert werden, um später von den Gewinnen abgezogen zu werden!

Handel mit Forex und Kryptowährungen: wie wird versteuert?

Bei der Veranschlagung von Steuern beim Tradingkommt in fast allen Fällen die Abgeltungssteuer zur Anwendung – aber eben nicht immer. So ist beispielsweise auch der Gewinn aus dem Forexhandel mit der Abgeltungssteuer belegt, anders sieht es mit der Besteuerung beim Handel mit Kryptowährungen aus.

Unterschieden wird ausdrücklich zwischen dem Handel mit Derivaten wie CFDs (Was sind CFDs?) auf Kryptowährungen und dem direkten Kauf und Verkauf von Coins. Beim Handel mit Krypto-CFDs kommt die Abgeltungssteuer zur Anwendung. Beim Handel mit tatsächlichen Coins hingegen wird die Transaktion als Privatkauf oder -verkauf eingestuft. Das Ergebnis: der Trader zahlt dann Einkommenssteuer.

Diese ist progressiv und hängt vom persönlichen Steuersatz ab, kann aber maximal 45 % des Gewinns betragen. Und: der Grundfreibetrag beträgt bei der Einkommenssteuer nur 600 Euro. Wer in größerem Umfang mit Kryptowährungen handeln will, steht also mit Differenzkontrakten steuerlich oft besser da, sollte sich jedoch im Vorfeld über die Chancen und Risiken dieser Derivate eingehend informieren.

Steuern beim Trading: Leerverkäufe

Ebenfalls aus dem Rahmen fällt die steuerliche Veranschlagung von sogenannten Leerverkäufen. Bei diesen Transaktionen macht der Trader seinen Gewinn, wenn die eingangs verkauften Wertpapiere später gewinnbringend zurückgekauft werden.

Trading Steuern werden seitens des Brokers oder der Depotbank jedoch beim Verkauf abgeführt – auch wenn sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen lässt, ob und in welcher Höhe später überhaupt ein Gewinn erzielt wird. Da deutsche Anbieter verpflichtet sind, Trading Steuern sofort abzuführen, behelfen sie sich, indem pauschal ein Gewinn von 30 % unterstellt und besteuert wird.

Wer oft und profitabel mit Leerverkäufen arbeitet, hat ebenfalls etwas davon, am Jahresende die Anlage KAP zu nutzen, denn auch in diesem Fall können Beträge, die über das nötige Maß hinausgehen, mit Erfolg zurückgefordert werden.

Trading und Steuern: benötigt man einen Gewerbeschein?

Viele Trader sind sich nicht darüber im Klaren, ob man für den Börsenhandel einen Gewerbeschein benötigt. Dem ist jedoch nicht so. Zwar müssen in Deutschland zahlreiche freiberufliche Tätigkeiten beim Ordnungsamt zur Kenntnis gebracht werden, aber Trader, die in eigener Sache tätig sind, müssen kein Gewerbe anmelden.

Nur die gewissenhafte Abführung der Steuern beim Tradingist verbindlich. Wer allerdings beginnt, für andere Personen Anlagen zu tätigen und zu traden, muss ein Gewerbe anmelden. Das gilt auch, sobald man seine eigenen Kenntnisse professionell weitergibt, etwa als Trading Coach Lehrgänge oder Webinare abhält oder Ratgeber verfasst und damit Einnahmen erzielt. Wer allerdings nur auf eigene Rechnung tradet, ist davon nicht betroffen.

Schon gewusst?

Nicht nur den Börsenhandel und die Eigenheiten der Finanzinstrumente, sondern auch Fragen zur Besteuerung der erzielten Gewinne stellen sich jedem Trader früher oder später. Besonders Einsteiger stehen einer Fülle verschiedener Themen gegenüber, mit denen sie sich vertraut machen müssen. nextmarkets möchte dazu beitragen, Tradern den Start in den Forex- und CFD-Handel zu erleichtern. Nutzen Sie

  • das Coaching unserer Experten
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Dürfen Empfänger von Hartz IV traden?

Prinzipiell dürfen auch Personen, die Hartz IV erhalten, traden. Allerdings begibt man sich als Empfänger von Sozialleistungen damit rasch in eine schwierige Lage, denn nicht nur müssen auf die erzielten Gewinne die entsprechenden korrekt Steuern gezahlt werden, die Gewinne müssen auch als Extraeinkünfte bei der Agentur für Arbeit angegeben werden, selbst wenn es sich nur um geringe Beträge handelt.

Wer dies unterlässt und später „auffliegt“, muss mit Rückforderungen rechnen, es kann in Einzelfällen auch ein Verfahren wegen Sozialbetrugs angestrengt werden. Ohnehin ist beim Trading (Was ist Trading?) ein gewisses Mindestkapital Voraussetzung, um zum einen lohnende Strategien umzusetzen und zum anderen ein Polster gegen Verluste zu haben.

Nichts steht jedoch der persönlichen Weiterentwicklung im Weg, wenn ein angehender Trader als Empfänger von Hartz IV ein Musterdepot und die Bildungsressourcen eines Brokers nutzt, um sich auf die spätere Möglichkeit des Wertpapierhandels angemessen vorzubereiten!

Online Trading Steuern Deutschland: Zahlen oder auswandern

Wie inzwischen deutlich geworden sein dürfte, ist die Pflicht, Trading Steuern abzuführen, für deutsche Trader verbindlich. Dies gilt auch dann, wenn man einen Broker nutzt, der im Ausland, möglicherweise sogar im außereuropäischen Ausland, ansässig ist. Online Trading Steuern in Deutschland sind eigenverantwortlich abzuführen, alle als „Welteinkommen“ qualifizierenden Einkünfte müssen offen gelegt werden.

Auch mit einem Wohnsitz im Ausland lässt sich die Entrichtung von Trading Steuern in Deutschland in den meisten Fällen nicht vermeiden. Das ist nur möglich, wenn man auswandert. Und auch hier gibt es Fallstricke – wer eine Wohnung oder ein Zimmer in Deutschland behält und einmal im Jahr zurückkommt, gerät wieder in den Radar des Fiskus.

Selbst wer sich vollständig abgemeldet hat, kann steuerpflichtig werden, sofern er einen Schlüssel für eine Wohnung in Deutschland besitzt. Hier hilft nur, Nägel mit Köpfen zu machen und Deutschland wirklich den Rücken zu kehren, will man eine Besteuerung weitgehend vermeiden.

Trading Steuern: zunächst Erfahrungen sammeln

Die Veranschlagung und Entrichtung von Trading Steuern ist, wie erläutert, nicht sonderlich kompliziert. Wählt man für seine Handelsaktivitäten eine Bank oder einen Broker mit Hauptsitz in der Bundesrepublik, muss man allerdings einige Besonderheiten berücksichtigen.

Dazu gehört das automatische Entrichten der Steuern beim Trading in Höhe von 25 %, so dass man sich später eventuell zu viel gezahlte Beträge zurückholen muss. Auf der anderen Seite bietet der Handel mit einem deutschen Anbieter einige Vorteile für den Trader, etwa die Regulierung des Brokers oder der Depotbank durch die BaFin und eine entsprechende Einlagensicherung.

Hinzu kommt, dass man bei Bedarf den Kundenservice meist über eine deutsche Rufnummer erreicht und keine Sprachbarrieren überwinden muss. Das macht die Entscheidung für einen Broker in Deutschland gerade für Einsteiger nachvollziehbar, besonders, wenn zunächst nur in beschränktem Umfang gehandelt wird und entsprechend geringe Gewinne anfallen.

Welcher Broker aus der Sicht der Steuern?

Wie bei allen Tätigkeiten ist es auch beim Wertpapierhandel der Fall, dass sich Trader die nötigen Kenntnisse zunächst aneignen müssen. Auch die Frage, welcher Broker als „Bester Daytrading Broker“ in die engere Auswahl käme, ist nicht immer leicht zu beantworten.

Hier sollten Steuerfragen nicht im Vordergrund stehen. So sollten Einsteiger Kriterien unter die Lupe nehmen, die als Indikatoren für die Qualität eines Anbieters gelten. Dazu gehört neben einer seriösen Regulierung und Einlagensicherung auch die Frage, ob es Weiterbildungsangebote gibt. Den Handel mit Wertpapieren und Derivaten muss ein Neuling zunächst erlernen.

Unterstützt der Broker seine Kunden dabei, Forexhandel zu lernen? Wird erläutert, was CFDs sind und was Forex ist? Auch Videotutorials zur Trading Software und die Nutzung eines Musterdepot zu Übungszwecken sollten nicht fehlen, die Frage nach dem besten Trading Demokonto macht in jedem Fall Sinn. Ist dann noch eine Anleitung durch erfahrene Coaches wie bei nextmarkets gewährleistet, können Einsteiger schneller Forex- oder CFD Trading lernen.

Gewinne aus dem Börsenhandel klug versteuern

Die Frage, wie die früher oder später beim Trading anfallenden Gewinne versteuert werden sollten, scheint nicht sofort wichtig – doch Trader sollten sich so früh wie möglich mit den Obligationen und Möglichkeiten befassen, die ihnen später das Versteuern ihrer Einnahmen aus dem Wertpapierhandel erleichtern.

Trading Steuern fallen in Deutschland grundsätzlich an, allerdings ist die Berechnung nicht kompliziert, Verluste im Trading werden abgezogen und zu viel gezahlte Trading Steuernkann man sich spätestens mit der Steuererklärung über die Anlage KAP zurückholen. Das gilt besonders, wenn der Trader seinen Handel über einen deutschen Broker abwickelt, denn Anbieter im Inland führen die 25 % Abgeltungssteuer automatisch, sogleich und in voller Höhe ab – auch wenn der Trader möglicherweise weniger zahlen müsste.

Bei der Entscheidung für einen Broker im Ausland muss sich der Trader selbst darum kümmern, dass die Einkünfte korrekt angegeben und versteuert werden, dafür fallen die Steuern beim Trading nicht sofort an und die Beträge können bis zum Ende des Steuerjahrs reinvestiert werden, sodass hier das zum Handel bei nextmarkets zur Verfügung stehende Kapital höher ist, als bei einem Broker, der die Steuern sofort abführt.

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